Aktivierungsregeln¶
Ein Nutzer erhält Zugang zu Appella, wenn alle Voraussetzungen für seine Nutzergruppe erfüllt sind. Die Aktivierungseinstellungen können Sie in der Kurzanleitung nachlesen.
Grundvoraussetzungen (alle Nutzer)¶
Für alle Nutzer gilt:
- Vorname, Nachname und Straße müssen im Musikschul-Manager eingetragen sein.
- Eine valide E-Mail-Adresse muss hinterlegt sein.
Eintrittsdatum ist nicht relevant
Das Eintrittsdatum spielt für die Aktivierung bei Appella keine Rolle. Nur das Austrittsdatum ist relevant: Liegt es in der Vergangenheit, wird der Nutzer deaktiviert.
Lehrkräfte¶
Eine Lehrkraft wird aktiviert, wenn:
- die Grundvoraussetzungen erfüllt sind,
- das Austrittsdatum leer ist oder in der Zukunft liegt,
- und je nach Aktivierungseinstellung der Schule:
- Alle Lehrkräfte freischalten: Die Lehrkraft ist automatisch aktiv.
- Lehrkräfte manuell freischalten: Die Lehrkraft ist nur aktiv, wenn das Start-Datum ("App Zugang ab") gesetzt ist und das Datum heute oder in der Vergangenheit liegt.
- Lehrkräfte nicht freischalten: Die Lehrkraft ist inaktiv.
Schüler¶
Ein Schüler wird aktiviert, wenn:
- die Grundvoraussetzungen erfüllt sind,
- mindestens eine für Appella sichtbare Fachbelegung aktuell gültig ist (Enddatum leer oder in der Zukunft),
- und je nach Aktivierungseinstellung der Schule:
- Schüler freischalten: Der Schüler ist automatisch aktiv.
- Nur Schüler der freigeschalteten Lehrkräfte freischalten: Der Schüler ist nur aktiv, wenn zusätzlich mindestens ein sichtbarer Stundenplaneintrag mit einer bei Appella aktiven Lehrkraft existiert.
- Schüler nicht freischalten: Der Schüler ist inaktiv.
Stundenplaneinträge mit Wunsch
In den Stundenplandetails des Musikschul-Managers kann die Einstellung Zuweisung auf Zuweisung oder Wunsch stehen. Ein Stundenplaneintrag mit Wunsch wird nicht im Appella-Stundenplan angezeigt. Für die Aktivierung zählt er dennoch als Stundenplaneintrag. Ist bereits eine Lehrkraft eingetragen, können die Lehrkraft und der Schüler beziehungsweise dessen Erziehungsberechtigte einander in Appella sehen und per Chat kommunizieren. Andere Schüler derselben Wunsch-Gruppe werden Schülern und Erziehungsberechtigten nicht angezeigt. Wunsch-Belegungen erscheinen auch nicht in Stunden- oder Anwesenheitslisten und lösen keine Stundenbenachrichtigungen aus. Das gilt ebenfalls in Gruppen, in denen andere Schüler bereits fest zugewiesen sind. Eine eigene Ansicht für Wunsch-Belegungen gibt es derzeit nicht.
Erziehungsberechtigte¶
Ein Erziehungsberechtigter wird aktiviert, wenn:
- die Grundvoraussetzungen erfüllt sind,
- mindestens ein Kind aktuell als Schüler geführt wird (sichtbare Fachbelegung gültig),
- und mindestens ein Kind nach den obigen Schüler-Regeln bei Appella aktiviert ist.